Konditionen: Honorar & Detektivkosten
Was kostet ein Detektiv?
Zu allererst lässt sich sagen: Das unverbindliche Erstgespräch ist unverbindlich und kostenlos.
Danach wird die Arbeit eines Detektivs nach Zeitaufwand verrechnet; in manchen Fällen können auch Pauschalpreise offeriert werden.
Beauftragen Sie uns anschließend als Ihren Detektiv, setzt sich die Honorarsumme zusammen aus einem fixen Stundensatz, Fahrtkosten, sowie eventuell nötigen Spesen. Alle entstehenden Kosten für den Einsatz eines oder mehrerer Detektive werden transparent dokumentiert.
Um die Kosten für Sie übersichtlich zu halten, ist auch die Festlegung eines Kostenlimits schon bei der Beauftragung ist möglich.
Wichtig für Sie als Auftraggeber: Aus dem Titel des Schadenersatzes gemäß § 1295 ABGB kann in vielen Fällen der Ersatz der gesamten
Detektivkosten vom Schädiger zurückgefordert werden!Folglich bekommt der Auftraggeber das gesamte Honorar zurückerstattet und es erwachsen ihm keine Kosten, z. B.: Überwachungskosten bei tatsächlich ehewidriger Beziehung, Arbeitnehmeruntreue, ect.
Details erfahren Sie im persönlichen Gespräch.