Mietrecht
Die Ermittlung im Wohnobjekt
Durch das geltende Mietrecht ist es als Vermieter oft nicht ganz einfach den Überblick über die tatsächlichen Nutzungsverhältnisse von Mietern zu erhalten. Durch die Einschaltung unserer Detektei können rechtsgültige Beweise für etwaige Verfehlungen auf Mieterseite eingebracht werden.
Mietrechtsrecherchen
Der Paragraf 30(1) MRG besagt, dass der Vermieter den Mietvertrag nur aus wichtigen Gründen kündigen darf. Wir helfen Hausverwaltungen, Zinshauseigentümern oder Bauträgern gut recherchierte Belege für derartig wichtige Gründe zu liefern:
- Eine zweckentfremdete Nutzung der Räumlichkeiten
- Vernachlässigung des Mietgegenstandes auf arge Weise
- Das rücksichtslose, anstößige und grob ungehörige Verhalten eines Mieters, das den Mitbewohnern das Zusammenleben verleidet
Tipp: Eine vollständige Auflistung wichtiger Gründe erhalten sie hier
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